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LSG Berlin, 24.01.1997 - L 4 Ar 55/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; Anschlußbeschäftigung; Arbeitslosengeld; Unbillige Härte; Bemessungsentgelt; Arbeitslosenhilfe
Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.04.1995 - S 58 Ar 4207/94
- LSG Berlin, 24.01.1997 - L 4 Ar 55/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 29/86
Berufliche Tätigkeit - Beitragspflicht - Beitragspflichtige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Berlin, 24.01.1997 - L 4 Ar 55/95
Wird durch eine ABM-Tätigkeit und eine befristete reguläre Anschlußbeschäftigung ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, ist bei der Prüfung einer unbilligen Härte iS von § 112 Abs. 7 AFG von dem während der ABM tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt auszugehen und nicht das höhere, ggf dynamisierte Bemessungsentgelt zugrunde zu legen, nach dem zuletzt Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gewährt worden ist ( § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG ); Abgrenzung von BSG vom 11.6.1987 - 7 RAr 29/86 = SozR 4100 § 112 Nr. 31 und vom 11.2.1988 - 7 RAr 75/86 = SozR 4100 § 112 Nr. 35. - BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 75/86
Unbillige Härte - Beitragspflichtiger Zivildienst - Berufliche Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Berlin, 24.01.1997 - L 4 Ar 55/95
Wird durch eine ABM-Tätigkeit und eine befristete reguläre Anschlußbeschäftigung ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, ist bei der Prüfung einer unbilligen Härte iS von § 112 Abs. 7 AFG von dem während der ABM tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt auszugehen und nicht das höhere, ggf dynamisierte Bemessungsentgelt zugrunde zu legen, nach dem zuletzt Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gewährt worden ist ( § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG ); Abgrenzung von BSG vom 11.6.1987 - 7 RAr 29/86 = SozR 4100 § 112 Nr. 31 und vom 11.2.1988 - 7 RAr 75/86 = SozR 4100 § 112 Nr. 35.